Unterrichtsbeispiel: Was ist Demokratie?
Fach/Bereich: Sachunterricht
Grundstufe 2: 3.+4. Schulstufe
Lernziele:
Sozialkompetenz/Sachkompetenz/Selbstkompetenz
- Die Kinder verstehen den Begriff Demokratie und können ihn in den Kontext politisches System in Österreich bringen.
- Die Kinder können ihre demokratischen Vorerfahrungen reflektieren und sie in den Kontext der Einheit setzen (z.B.: Klassenrat,…).
- Die Kinder können ihre Rechte benennen und verstehen.
- Die Kinder können sich sprachlich äußern indem sie an der Diskussion teilnehmen sowie auch vor der Gruppe kurze Sätze lesen.
- Die Kinder können Bezüge zu ihrer Lebenswelt herstellen und gewisse Rechte in ihrem Alltag wiedererkennen.
Sozialform: Gesamtklasse
Vorbereitende Tätigkeiten:
Materialien herstellen, kontrollieren, ob genügend (Sitz)teppiche vorhanden sind.
Methodisch-didaktische Vorgehensweise:
- Schreibmaterial nötig
- Ausreichend Platz schaffen
- Erarbeitung erfolgt im Sitzkreis.
- Evtl. Differenzierung bei Leseaufgaben
Arbeitsmittel:
Arbeitsblätter
Federpenal pro Kind
Teppiche
Bildkarten: Volk, Wahlplakate, Strafgefangene, Kinder, 2 große X, Legekreis zu Kinderrechten
Wortkarten: Demokratie, ,,Volksherrschaft‘‘, Orientierung an Grund- und Menschenrechten, Meinung- Versammlungs- und Redefreiheit
Sachanalyse
Was ist Demokratie?
Das Wort Demokratie leitet sich von den griechischen Wörtern „demos“ und „kratein“ ab. Das bedeutet wörtlich übersetzt „Volksherrschaft“. Demos bedeutet „Das Volk“, und meint hier die Bürgerinnen und Bürger, die in einer Demokratie mitbestimmen dürfen, etwa über Wahlen, Abstimmungen oder Beteiligung an Diskussionen. Aufgabe der Politik ist es, verbindliche Regelungen für das Zusammenleben aller Bürger zu beschließen. Im Idealfall darf jede Person, die diesen Regeln unterworfen ist, sich bei der Erstellung beteiligen. In der Realität ist das allerdings nicht der Fall, da z.B. Kinder, Strafgefangene oder Ausländer nicht wahlberechtigt sind. Die Regeln werden von Parlamenten meist in Form von Gesetzen beschlossen. So ist eines der wichtigsten Merkmale einer Demokratie das Vorhandensein eines Parlamentes, das tatsächlich die Gesetze beschließt. In Österreich sind dies der Nationalrat, der Bundesrat sowie die neun Landtage.
Verschiedene Formen
Die vorherrschende Form von Demokratie ist in den meisten Ländern die repräsentative Demokratie. Hier wählt das Volk Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente, die dann dort das Volk repräsentieren. Das bedeutet, sie vertreten die Meinungen und Wünsche der Bevölkerung und stimmen an ihrer Stelle ab. Sie werden Abgeordnete genannt, sind üblicherweise in Parteien organisiert und müssen sich alle fünf oder sechs Jahre der Wiederwahl stellen.
Daneben gibt es aber auch noch andere Formen der Demokratie. In der Schweiz z.B. ist die direkte Demokratie stark ausgebaut. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt in einer Sachfrage mitentscheiden dürfen – etwa in Form von Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren. Bei der direkten Demokratie entscheidet das Volk an Stelle des Parlaments, ob ein Gesetz gelten soll oder nicht. In der Schweiz werden die Bürgerinnen und Bürger ungefähr alle drei Monate zu Abstimmungen über die verschiedensten Themen aufgerufen.[1]
In Österreich gab es erst zwei Volksabstimmungen. Im Jahr 1978 lehnten die Österreicherinnen und Österreicher die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf ab. 1994 stimmten sie für den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Auch auf Landes- und Gemeindeebene sind derartige Abstimmungen möglich. So durfte 1920 das Volk in Kärnten über den Verbleib bei der Republik Deutsch-Österreich abstimmen. Jedes Jahr wird am 10. Oktober an diese Abstimmung erinnert. Volksbefragungen, deren Ergebnisse für die Politik nicht verbindlich sind, fanden in Kärnten bisher drei statt: 1980 zur Erhaltung des Nockgebietes als Landschafts- und Naturschutzgebietes, 1987 über die Abhaltung von Olympischen Spielen in Kärnten gemeinsam mit Italien und Slowenien sowie 1999 über die Müllverbrennungsanlage in Arnoldstein.
Die dritte und jüngste Möglichkeit demokratische Entscheidungen zu treffen, ist die Form der partizipativen Demokratie. Hier beteiligt sich das Volk stärker bei der Beratung über neue Gesetze oder Vorhaben, abgestimmt wird von der Politik bzw. den gewählten Vertreterinnen und Vertretern. Diese Form ist noch nicht sehr bekannt, aber wird seit einigen Jahren in manchen Gemeinden und Bundesländern bereits erprobt. So hat Vorarlberg die partizipative Demokratie in Form der Bürgerräte in der Landesverfassung verankert.[2]
Grund- und Menschenrechte
In einer Demokratie ist aber nicht nur die Art, wie Gesetze erlassen werden, entscheidend, sondern auch die Wahrung von Grund- und Menschenrechten. Ohne die Garantie auf Leben, Eigentum und Freiheit ist eine Demokratie nicht möglich. Besonders Meinungs-, Versammlungs- und Redefreiheit sind wichtig, wenn das Volk sich politisch beteiligen soll. Denn ohne den freien Austausch von Meinungen und Argumenten unter den Bürgerinnen und Bürgern mithilfe von freien Medien kann keine ausreichende Meinungsbildung stattfinden.
Doch auch bei Abstimmungen darf die Mehrheit nicht immer entscheiden. Denn das würde bedeuten, dass Minderheiten (das sind kleine Gruppen von Personen, die sich etwa durch ihre Sprache, Hautfarbe, Religion oder Herkunft vom Rest der Bevölkerung unterscheiden) immer überstimmt und ihre Rechte nicht gewahrt werden. Daher garantieren Demokratien ausdrücklich die Rechte von Minderheiten. Die einzelnen Bestimmungen dazu sind üblicherweise in der Verfassung oder in internationalen Abkommen wie der Europäischen Menschenrechtkonvention (EMRK) oder der Charta der Grundrechte der EU aufgezählt.
Wer bestimmt in einer Demokratie?
Das Volk wählt seine Vertreterinnen und Vertreter immer für eine bestimmte Zeitspanne. So wird der Bundespräsident alle sechs Jahre gewählt, die Abgeordneten zum Nationalrat und der Landtage alle fünf Jahre (Ausnahme Oberösterreich alle sechs) und die Abgeordneten in den Gemeinderäten alle sechs Jahre. In sechs Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg) werden auch die Bürgermeister direkt vom Volk gewählt. Durch diese regelmäßig stattfindenden Wahlen hat die Bevölkerung die Möglichkeit, das Zustandekommen der Gesetze zu beeinflussen. So können sie jene Politikerinnen und Politiker, mit deren Abstimmungsverhalten sie nicht einverstanden sind, wieder abwählen, indem sie eine andere Partei unterstützen.
Bei uns in Österreich wählt man aber nicht eine einzelne Person, sondern eine ganze Partei. Eine Partei ist der Zusammenschluss von Menschen mit ähnlichen Anschauungen und Zielen. Diese Anschauungen, Ziele und Lösungen sind in einem Parteiprogramm niedergeschrieben und festgelegt. Die einzelnen Parteien versuchen die Bürgerinnen und Bürger von einem Parteiprogramm zu überzeugen und sie dazu zu bringen diese Partei zu wählen.[3]
Nicht direkt vom Volk gewählt werden hingegen der Bundeskanzler, die Bundesminister sowie die Landeshauptleute. Diese Funktionen gehören nicht der gesetzgebenden (legislativen) Gewalt an, sondern sind Teil der Regierung (exekutive Gewalt). Sie sind daher zuständig für die Umsetzung der Gesetze, etwa in Form von Verordnungen. Das sind Vorschriften für die Verwaltung, wie etwa Beamte, die Gesetze anzuwenden haben. Gemeinsam mit der rechtssprechenden (judikativen) Gewalt, den Gerichten, achten sie auf die Ausführung und Einhaltung von Gesetzen.
Wie funktioniert eine Demokratie?
Ein grundlegendes Element der Demokratie sind Wahlen. Durch sie bekommen alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in einem Staat die Möglichkeit politisch mitzubestimmen.
Ein weiterer wichtiger Grundsatz der Demokratie ist die bereits erwähnte Gewaltentrennung zwischen gesetzgebenden, vollziehenden und rechtssprechenden Organen. Durch sie wird gewährleistet, dass nicht eine einzelne Person, Partei oder Institution alleine die ganze Macht im Staat besitzt. Durch die Aufteilung der Macht auf verschiedene Bereiche, Institutionen und Personen wird ein Machtmissbrauch verhindert. In Österreich haben wir das sogenannte 3-Säulen-System. Es besteht aus der Legislative (Parlament), die für die Gesetzgebung zuständig ist, die Exekutive oder auch Verwaltung und die Judikative (Gerichtsbarkeit).[4] Keine dieser drei Gewalten kann allein herrschen. Sie müssen miteinander kooperieren, um die Regeln für unser Zusammenleben zu beschließen, umzusetzen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Quellen:
UNTERRICHTSVERLAUF
Einführung im Sitzkreis: Was bedeutet ,,Demokratie‘‘?
Frage in die Runde: Wer hat das Wort Demokratie schon einmal gehört, oder weiß, was das ist?
Auf Antworten eingehen, dann mit der Erarbeitung des Begriffes beginnen, Wortmeldungen der Kinder dazu berücksichtigen, Wort- und Bildkarten auflegen, wenn diese genannt werden.
- Volk darf in einer Demokratie mitbestimmen, z.B. über Wahlen, Abstimmungen oder in Diskussionen
- Gewählt werden z.B. Parteien, welche Gesetze beschließen, die das Zusammenleben in Österreich betreffen (z.B.: Corona-Gesetze und Regeln), welche dann vom Volk befolgt werden müssen
- Diese Parteien bleiben dann für einige Jahre in der Regierung und können wieder vom Volk abgewählt werden
- Wählen dürfen alle österreichischen Staatsbürgerinnen und -bürger, wobei Kinder (bis16 Jahre) und auch Strafgefangene davon ausgeschlossen sind
Erarbeitung
Grund- und Menschenrechte
Überleitung Menschen- und Kinderrechte
Einleitende Frage:
Kann die Regierung nach Lust und Laune Gesetze beschließen? Woran könnten sie sich dabei orientieren müssen?
Erklärung darüber, dass beim Beschluss von Gesetzen immer die Grund- und Menschenrechte gewahrt werden müssen.
Erklärung, dass dabei besonders die Meinungs-, Versammlungs- und Redefreiheit für eine Demokratie wichtig sind, damit sich die Leute politisch beteiligen und äußern können.
Damit auch auf jene Personen, die nicht wahlberechtigt sind (z.B.: Kinder), bei Gesetzbeschlüssen geachtet wird, werden die Kinderrechte herangezogen. Erklärung, dass es wichtig ist, seine Rechte auch als Kind zu kennen, da sie für das eigene Wohlbefinden garantieren sollen und man wie auch die Erwachsenen ein wichtiger Teil der Gesellschaft ist. Austeilen und Auflegen der Wort- und Bildkarten Auflegen von 10 Bildkarten zu den Kinderrechten: Die Kinder sollen dabei gut zuschauen und die Bilder kommentarlos betrachten. Dann erhält jedes Kind (die schwächeren Kinder gemeinsam mit einem anderen Kind) jeweils ein Kinderrecht in ausgedruckter Form. Sie haben die Aufgabe, sich die eigene Karte einmal durchzulesen. Wer es sich durchgelesen hat, legt sie verkehrt herum auf seinen Platz vor sich. Dann werden die Rechte reihum vorgelesen. Sobald ein Kind vorgelesen hat, wird es gefragt, welches Bild dazu passen könnte. Dann wird kurz darüber gesprochen und das Kinderrecht mit dem Bild auf einen extra Teppich gelegt. Dann ist das nächste Kind an der Reihe usw. |
Passenden Bild- und Wortkarten werden (von den Kindern) aufgelegt
Die Kinderrechte, welche die Kinder vorzulesen haben, sind folgende:
- Recht auf elterliche Fürsorge
- Recht auf Gesundheit
- Recht auf Meinungsäußerung und Beteiligung
- Recht auf gewaltfreie Erziehung
- Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
- Recht auf Spiel und Freizeit
- Recht auf Gleichheit
- Recht auf Bildung
- Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
Die dazugehörigen Bildkarten sind folgende:
- Bildkarte Familie
- Bild vom Kind beim Doktor
- Bildkarte Klassenrat
- Bildkarte mit Mädchen, dass seine Hand wie ein Stop-Zeichen vorhält
- Bild von Betreuerin und Kind im Rollstuhl
- Bild von plantschenden Kindern
- Bild von Händen unterschiedlicher Hautfarbe
- Bild von zwei Kindern in der Schule
- Bild von Kind hinter einem Stacheldraht
- Bild vom Kind beim Arbeiten
Die Bild- und Wortkarten sind so geformt, dass sie einen Lege-Kreis ergeben.
Abschluss. Einzelarbeit
Arbeitsblatt: Satz-Bildzuordnung zu den Kinderrechten |
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